CODE OF CONDUCT
VERHALTENSKODEX ZUR GESELLSCHAFTLICHEN VERANTWORTUNG
VORBEMERKUNG
Die GUMMIVOGT GmbH & Co. KG bekennt sich mit diesem Code of Conduct (CoC) zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung im Zusammenhang mit allen Tätigkeiten des Unternehmens. Ausdrücklich bezieht sich der CoC auch auf die Anforderungen, die das Unternehmen GUMMIVOGT an seine Lieferanten stellt. Der CoC bezieht sich damit auch auf alle unternehmerischen Tätigkeiten außerhalb von Deutschland. Er deckt sich weitgehend mit dem international gebrauchten Begriff der Corporate Social Responsibility (CSR).
Der vorliegende CoC hält fest, was die Verpflichtung zur gesellschaftlichen Verantwortung in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Zusammenarbeit, Transparenz und Austausch sowie Umwelt- und Sozialverträglichkeit für das Unternehmen GUMMIVOGT konkret bedeutet. Er ist damit die Zusammenfassung der Werte- und Handlungsrichtlinien des Unternehmens. Die Selbstverpflichtung zu seiner Anwendung geschieht durch das Unternehmen GUMMIVOGT in Anbetracht seiner immer komplexer und globaler werdenden Aktivitäten. Der CoC ist als aktiver Beitrag zu verstehen, sich den gesellschaftlichen Herausforderungen des globalen und lokalen Arbeitens und Handelns zu stellen und diese konstruktiv mitzugestalten.
1. ALLGEMEINES VERSTÄNDNIS VERANTWORTLICHER UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND GELTUNGSBEREICH DES VORLIEGENDEN CODE OF CONDUCT
Die Grundlage des vorliegenden CoC ist ein differenziertes Verständnis verantwortlicher Unternehmensführung. Für das Unternehmen GUMMIVOGT bedeutet das insbesondere, möglichst umfassende Verantwortung für die Konsequenzen der unternehmerischen Handlungen und Entscheidungen zu übernehmen. Da die Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeit vielfältig sind und unterschiedliche Bereiche wie Ökologie, Technologie, Ökonomie und das Soziale betreffen, ist hier eine differenzierte und möglichst vorausschauende Vorgehensweise notwendig. Das Unternehmen GUMMIVOGT trägt damit im Rahmen seiner Möglichkeiten dazu bei, alle von seinen Tätigkeiten betroffenen Arbeits- und Lebensbereiche in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Die Grundlage sind hier allgemeine Werte und allgemeine Prinzipien ethischen Handelns wie Integrität, Rechtschaffenheit und die Wahrung der Menschenwürde.
Der vorliegende CoC gilt für das Unternehmen GUMMIVOGT GmbH & Co. KG mit seinem Sitz in Arnsberg, Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus verpflichtet sich das Unternehmen – im Rahmen seiner Möglichkeiten – auch bei seinen Lieferanten die Prinzipien des vorliegenden CoC zu fördern bzw. einzufordern. Grundsätzlich wird angestrebt, Interessensausgleiche herzustellen. Verstöße gegen den vorliegen CoC können für das Unternehmen GUMMIVOGT Anlass sein, die Geschäftsbeziehungen und vertraglichen Bindungen zu beenden.
2. KONKRETE PRINZIPIEN GESELLSCHAFTLICH VERANTWORTLICHER UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Das Unternehmen GUMMIVOGT arbeitet aktiv daran, dass die folgenden Prinzipien gesellschaftlich verantwortlicher Unternehmensführung beachtet und umgesetzt werden.
Gesetzeskonformität
Das Unternehmen GUMMIVOGT beachtet die geltenden Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen es tätig ist, und richtet sein Handeln aktiv danach aus. Hinzu kommt – bei Ländern mit schwach ausgeprägter institutioneller oder juristischer Verfassung – die Prüfung, ob Elemente der eigenen Unternehmensführung zur Unterstützung eingebracht oder eingefordert werden sollen.
Integrität und Organizational Governance
- GUMMIVOGT richtet sein Handeln an ethischen Prinzipien und Werten aus. Hierzu zählt zunächst und in besonderem Maße Integrität – also die Übereinstimmung des eigenen Handelns mit den selbst gesetzten Vorgaben und Richtlinien. Zentrale Aspekte sind ebenfalls religiöse und weltanschauliche Toleranz, die Achtung der Menschenwürde, Rechtschaffenheit und Respekt und Offenheit gegenüber Ethnie, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung etc.
- Korruption, Bestechung und andere Formen der gesetzeswidrigen Vorteilsnahmen werden entsprechend der UN-Resolution der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ausdrücklich abgelehnt. Statt dessen fördert GUMMIVOGT alle Maßnahmen und Bestrebungen zur Förderung von Transparenz und gesetzeskonformer Unternehmensführung.
- Das Unternehmen GUMMIVOGT steht für seriöse und anerkannte Geschäftspraktiken in einem fairen Wettbewerb. Gesetzeskonformes Verhalten gegenüber Partnern und anderen Marktteilnehmern und professioneller Umgang miteinander sind Richtlinien des Handelns. Gleiches gilt für den Umgang mit Behörden, Organisationen und Prüfungseinrichtungen.
Wahrung der Verbraucherinteressen
Die Wahrung der Verbraucherinteressen ist von zentraler Stellung. Vorschriften zum Verbraucherschutz werden von GUMMIVOGT konsequent eingehalten und alle Praktiken des Vertriebs, des Marketings oder der Informationspolitik werden daran ausgerichtet. Hierzu gehört insbesondere die Berücksichtigung besonders schutzbedürftiger Gruppen.
Prinzipien der Kommunikation
GUMMIVOGT legt größten Wert darauf, die in diesem CoC formulierten Prinzipien und Anforderungen offen zu kommunizieren. Dies gilt ausnahmslos gegenüber allen am Unternehmensgeschehen beteiligten Personen, Gruppen oder Organisationen. Kunden, Mitarbeiter, Zulieferer und andere Parteien werden in dieser Hinsicht gleichermaßen berücksichtigt. Dokumente und Unterlagen werden sachgerecht und vollständig erstellt, ausgefüllt, übermittelt und archiviert. Unlautere Veränderungen oder die Vernichtung von wichtigen Dokumenten ist verboten. Hinsichtlich Verschwiegenheit und der Wahrung von Betriebsgeheimnissen sind alle Mitarbeiter angehalten, größtmögliche Sorgfalt und Vorsicht walten zu lassen.
Einhaltung der Menschenrechte
GUMMIVOGT setzt sich ausdrücklich für die Einhaltung der Menschenrechte gemäß UN-Resolution: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ein. Hierzu zählen insbesondere:
- Schutz der Privatsphäre: Der Schutz der Privatsphäre von Mitarbeitern und allen am Unternehmensgeschehen beteiligten.
- Förderung von Gesundheit und Sicherheit: Die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter ist von zentraler Bedeutung. Das Unternehmen GUMMIVOGT ergreift daher alle erforderlichen und erdenklichen Maßnahmen, um die gesamte Arbeitsumgebung sicher zu machen und Unfälle, Verletzungen und andere mit dem Arbeitsablauf zusammenhängende Beeinträchtigungen zu vermeiden.
- Vermeidung jeglicher Belästigung: Alle Mitarbeiten müssen von Belästigungen, Nötigungen, körperlichen Bestrafungen sowie von psychischer, sexueller oder verbaler Gewalt geschützt werden.
- Unbedingte Wahrung der Meinungsfreiheit: Das Unternehmen GUMMIVOGT setzt sich für das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit ausdrücklich ein.
Gestaltung der Arbeitsbedingungen
GUMMIVOGT hält folgenden Arbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) ein:
- Verbot von Kinderarbeit: Personen, die jünger als 15 Jahre sind, dürfen in Deutschland nicht beschäftigt werden. Gelten in einem Land höhere Altersgrenzen sind diese einzuhalten. Etwaige Ausnahmen von diesen Regelungen müssen ausdrücklich mit den jeweiligen gesetzlichen Regelungen übereinstimmen.
- Verbot von Zwangsarbeit: Jegliche Form von Zwangsarbeit ist verboten.
- Entlohnung: Die gesetzlichen Bestimmungen und Mindestgrenzen für die Vergütung von Beschäftigten sind konsequent einzuhalten.
- Rechte der Arbeitnehmer: GUMMIVOGT respektiert und schützt das Recht der Arbeitnehmern auf Koalitions- und Versammlungsfreiheit gemäß der jeweiligen Landesgesetze. Dies betrifft auch das Recht auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen.
- Verbot von Diskriminierung: Alle Mitarbeiter, Kunden und mit dem Unternehmen verbundenen Geschäftspartner genießen den Schutz vor Diskriminierung jeglicher Art.
- Regelung der Arbeitszeiten: GUMMIVOGT beachtet die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Arbeitszeiten.
Umweltschutz und ökologische Verantwortung
GUMMIVOGT erfüllt die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen zum Umweltschutz in seinen Betrieben. Umweltbewusstes Handeln und der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen wird von allen Mitarbeitern angestrebt. Hierzu gehören insbesondere:
- Sachgemäße Behandlung von industriellem Abwasser: Abwasser aus Betriebsabläufen, Fertigungsprozessen und sanitären Anlagen ist vor der Einleitung oder Entsorgung zu typisieren, zu überprüfen und ggf. zu behandeln. Darüber hinaus werden Maßnahmen gefördert, die zur Reduzierung von Abwasser beitragen.
- Reduzierung von Emissionen: Jegliche Emissionen aus den Betriebsabläufen sind vor ihrer Freisetzung zu typisieren, routinemäßig zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln. Lieferanten von GUMMIVOGT haben zudem die Aufgabe, ihre Abgasreinigungssysteme zu überwachen und sind ebenfalls angehalten, Lösungen zu finden, um Emissionen zu reduzieren.
- Sachgerechter Umgang mit Abfall und gefährlichen Stoffen: GUMMIVOGT folgt einer systematischen Herangehensweise, um Festabfall zu ermitteln, zu handhaben, zu reduzieren und verantwortungsvoll zu entsorgen oder zu recyceln. Chemikalien oder andere Materialien, die bei ihrer Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, sind zu ermitteln und so zu handhaben, dass beim Umgang mit diesen Stoffen, der Beförderung, Lagerung, Nutzung, beim Recycling oder der Wiederverwendung und bei ihrer Entsorgung ein sicherer Umgang gewährleistet ist.
- Reduzierung des Verbrauchs von Rohstoffen und natürlichen Ressourcen: GUMMIVOGT ist bestrebt, den Einsatz und den Verbrauch von Ressourcen während der Produktion möglichst gering zu halten. Die Erzeugung von Abfall jeder Art sowie der Verbrauch von Wasser und Energie sind zu reduzieren bzw. zu vermeiden.
- Reduzierung des Energieverbrauchs: Der Energieverbrauch ist zu überwachen und zu dokumentieren. GUMMIVOGT strebt an, wirtschaftliche Lösungen zu finden, um die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch so gering wie möglich zu halten.
Bürgerschaftliches Engagement
GUMMIVOGT fördert ausdrücklich die Entwicklung seiner Umgebung in gesellschaftlicher und ökonomischer Hinsicht. Aktivitäten seiner Mitarbeiter, die zur Förderung des Landes und der Region beitragen, werden unterstützt, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
3. UMSETZUNG UND DURCHSETZUNG DER BESTIMMUNGEN
Das Unternehmen GUMMIVOGT unternimmt alle möglichen und geeigneten Maßnahmen, um die in diesem CoC formulierten Prinzipien und Werte umzusetzen und anzuwenden. Beim Umgang mit Vertragspartnern werden die Bestimmungen bei Bedarf kommuniziert und mit den entsprechenden Bestimmungen des Vertragspartners abgeglichen, damit eine Einhaltung im weiteren Verlauf gewährleistet werden kann. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder andere dem Datenschutz unterliegende Informationen sind von diesem Austauschprozess ausgenommen.